Ina Hänsch Consulting

außergerichtliche Restrukturierung / StaRUG / InsO 

Mit zunehmender Komplexität und Volatilität der Märkte wächst auch das unternehmerische Risiko. Unternehmer müssen Veränderung schnell und verlässlich erkennen, um sich den Markterfordernissen schnell anpassen zu können. Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten sollten sich Unternehmen daher mit den Themen betriebswirtschaftliche Krise, Restrukturierung und Sanierung befassen, um bei Eintritt einer Krise keine Zeit zu verlieren.  

Restrukturierungen werden genau dann umgesetzt, wenn Unternehmen dringend Veränderungen brauchen und eigentlich schon mitten in einer Krise stecken. Die Restrukturierung ist normalerweise ein spätes außergerichtliches Mittel, um das Unternehmen wieder auf "Kurs" zu bringen, sie birgt aber immer auch das Risiko, dass sich das Unternehmen unbemerkt bereits im Wirkungsbereich der Insolvenzordnung bewegt und daher viele Risiken für Unternehmer, Berater und die Gläubiger bestehen.

Ein nachhaltiger Turnaround braucht die richtigen Analysen, den richtigen Plan und die richtige Umsetzungsstärke. Dabei muss berücksichtigt werden, dass im fortgeschrittenen Krisenverlauf und insbesondere bei Kapitalgesellschaften die Grenze zwischen eigenverantwortlichem betriebswirtschaftlichen Handeln und insolvenzrechtlichen Vorschriften fließend verläuft. Genau in diesem Bereich werde ich tätig und unterstütze Sie mit fundiertem betriebswirtschaftlichen und insolvenzrechtlichem Know-how bei Ihrer außergerichtlichen Restrukturierung.  

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Das zum 01. Januar 2021 eingeführte Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ermöglicht Unternehmen in Schwierigkeiten erstmals im deutschen Recht, vor Eintritt der Insolvenzreife und damit dem Wirkungsbereich der Insolvenzordnung vorgelagert, eine eigenverantwortliche und rechtssichere Restrukturierung zu durchlaufen. Es besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung des Verfahrens - die Restrukturierung kann abseits der Öffentlichkeit durchgeführt werden.  

Das Schuldnerunternehmen führt das Verfahren grundsätzlich selbst durch. Auch die Auswahl der vom Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger trifft der Schuldner selbst, das können einzelne oder alle Gläubiger sein (Ausnahme Arbeitnehmer). Das zuständige Gericht stellt dem Schuldner auf Antrag oder unter bestimmten Voraussetzungen auch von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 - 79 StaRUG) zur Seite, der die Umsetzung der Maßnahmen begleitet, überwacht und dabei hilft, die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens optimal zu nutzen. 

Ich stehe Ihnen bei der Restrukturierung Ihres Unternehmens im Rahmen des StaRUG bei entsprechender Bestellung durch das zuständige Amtsgericht gern zur Seite. 

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Aber auch für den Fall, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes weder eine außergerichtliche Restrukturierung noch eine solche im Rahmen des StaRUG mehr möglich ist, stehe ich Ihnen für die letzte Möglichkeit -  der Sanierung Ihres Unternehmens unter dem Dach der Insolvenzordnung (InsO) - als Beraterin zur Verfügung. In diesem Fall bin ich Ihr professioneller Lotse bei der Gestaltung von Fortführungslösungen mittels Insolvenzplan und bei übertragenden Sanierungen und nehme die Vermittlerposition zwischen Ihnen und dem Insolvenzverwalter / Sachwalter und Ihren Gläubigern ein.